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Update: 11.05.2012
© 2011 Daniel Busse

VKM - Braunschweig

H E R Z L I C H   W I L L K O M M E N ! 

Der VKM - Braunschweig ist eine berufliche Vereinigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie innerhalb der Braunschweiger Landeskirche und vertritt die Beschäftigten bei der Wahrung ihrer arbeitsrechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage!



T E R M I N E  &  A K T U E L L E   I N F O R M A T I O N E N

   
  Aktuelle ADK-Info 01/2012 sowie InfoBrief 01/2012 finden Sie hier.

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Präsentation zur Arbeitsrechtsregelung im Dritten Weg finden Sie hier.

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Entscheidung der Konföderationssynode zur Bankabstimmung

Die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat auf ihrer Tagung am 10.03.2012 beschlossen, in Bezug auf die Arbeitsweise der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) das zeitbefristete Modell der sogenannten „Bankabstimmung“ zu verlängern.

Das System der Bankabstimmung sieht vor, sich auf Arbeitnehmerseite durch einen demokratisch gefassten Beschluss auf eine gemeinsame Linie zu verständigen und durch die Funktion eines Sprechers „mit einer Stimme zu sprechen“ bzw. abzustimmen. Diese bisher befristete Regelung wurde nun bis zum 30. April 2013 verlängert.

Der VkM begrüßt die Fortführung dieser für den Dritten Weg bedeutenden Errungenschaft ausdrücklich. Gleichwohl bleiben Zweifel, ob in der derzeitigen Besetzung mit dieser Entscheidung eine solide Arbeit in der ADK gewährleistet werden kann. Durch die Erfahrungen in der Vergangenheit sah sich der VkM im Zuge der Diskussionen um eine Verlängerung der Regelungen zur Bankabstimmung gezwungen, dieses grundsätzlich sinnvolle Verfahren ernsthaft in Frage zu stellen, da es bisher nicht möglich war, verlässliche Strukturen einer Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite herzustellen.

Aufgabe der Arbeitnehmerseite in der ADK ist es, die Interessen der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effektiv und ergebnisorientiert zu vertreten. Dabei bilden sich bei der Diskussion um anstehende Sachthemen in der Regel Gemeinsamkeiten auf der Seite der Arbeitnehmerverbände, aber auch gemeinsame Interessenlagen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen – Leitgedanke ist hier die Interessenlage der Beschäftigten. Dieser Leitgedanke ist für den VkM in den zunehmend vom mvv geführten öffentlichen Auseinandersetzungen nicht mehr sichtbar.

Der VkM strebt eine sachorientierte und zuverlässige Arbeit in der ADK im Sinne der kirchlich Beschäftigten an. Gleichzeitig wird jedoch auch gesehen, dass der Dritte Weg unzulänglich und nicht sicher der beste Weg für eine kirchliche Arbeitsrechtssetzung ist. Die gegenwärtige Situation des ständigen Gegeneinanders auf Arbeitnehmerseite macht den Dritten Weg nicht zukunftsträchtiger. Es ist allerdings unsere Aufgabe, die derzeit gegebenen Strukturen so effektiv wie möglich zu nutzen anstatt sie für eigene Interessen zu missbrauchen. Berechtigte Zweifel an der Arbeitsrechtssetzung auf dem Dritten Weg und Diskussionen über Alternativen dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Verbände die Arbeit in der ADK im Wege einer „Basta-Politik“ vollständig blockieren und sich von anderen Maßstäben, die nicht genannt werden, leiten lassen.

Die Mitglieder der ADK sind legitimierte Vertreter der Beschäftigten und haben deren Interessen zu vertreten sowie die Pflicht, konstruktiv das Mitarbeiterrecht zu gestalten. Eine Blockade sowie das Ablehnen von sachorientierten Verhandlungen stellt für den VkM ein Verhalten dar, das keine Grundlage für eine Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite begründen kann.

Das bedeutet nicht, dass Verhandlungen in der ADK ohne Widerstand und kontroverse Diskussion erfolgen sollen und Entscheidungen nicht das Ergebnis eines bisweilen schwierigen Verhandlungsprozesses darstellen. Jedoch kann eine Mitarbeit in der ADK, die auf Polarisierung ausgerichtet ist und ständig mit Polemik arbeitet, nicht im Interesse der kirchlich Beschäftigten sein.

Der VkM sieht die Zusammenarbeit mit dem mvv im Rahmen einer Arbeitnehmerbank, die mit einer Stimme spricht, weiterhin als problematisch an.

Gleichwohl ist es nach der Entscheidung der Konföderationssynode an der Zeit, endlich verlässliche Strukturen zu schaffen, die eine erfolgreiche Interessenvertretung in der ADK gewährleisten.

Hierfür ist der VkM zu Gesprächen bereit und lädt den mvv ein, im Wege jetzt anstehender gemeinsamer Beratungen die Arbeitsgrundlagen und inhaltlichen Leitlinien für die kommende Zeit zu bestimmen.

VkM Braunschweig

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ADK-Sitzung abgesagt

Die Arbeitgeberseite und die in der ADK vertretenen Arbeitnehmerorganisationen VkM und mvv hatten sich in der Novembersitzung darauf verständigt am 29.02.2012 ihre nächste Sitzung abzuhalten. Diese ist nun abgesagt worden, nachdem der mvv eine Teilnahme seiner Mitglieder für diesen Termin offiziell abgesagt hat. Für eine Beschlussfassung in der ADK wäre die Anwesenheit von je 6 Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erforderlich, was so nicht gegeben ist. Äußerst bedauerlich ist das, weil auf der Tagesordnung unter anderem die Übernahme der Entgeltordnung zum TV-L und eine Anpassung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale der DVO vorgesehen war.

Die Entgeltordnung zum TV-L sieht wesentliche Verbesserungen insbesondere für den Bereich der Kindertagesstätten vor. Danach würde eine Erzieherin zum Einstieg nach der EG 8 (2437,33 € in Stufe 2) statt der EG 6 (2237,88 € in Stufe 2) vergütet werden und Kinderpflegerinnen würden 2237,88 € statt 2140,85 € in der Stufe 2 bei einer Ganztagsbeschäftigung erhalten. Zwar gibt es noch Verbesserungspotential, z.B. im Bereich der Leitungen von Kindertageseinrichtungen, wo unter anderem zwingend die Bemessungsgrundlagen für die Belegungszahlen der Kindertagesstätten als Eingruppierungsgrundlage angeschaut werden müssen, doch generell geht es hier um Entgeltverbesserungen für einen ganzen Berufsbereich.

In den kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen wird es im weiteren Verlauf der Verhandlungen unter anderem darum gehen, den veränderten Berufsbildern von Pfarramtssekretärinnen sowie Diakoninnen und Diakonen mit den gestiegenen beruflichen Anforderungen auch finanziell Rechnung zu tragen.

Der mvv lässt seine Arbeit in der ADK mit der Begründung ruhen, dass die VkM’s Braunschweig, Hannover und Oldenburg im Rahmen einer Stellungnahme (und nicht eines Antrages, was verschiedentlich veröffentlicht wurde) zur Verlängerung der 2007 eingeführten Änderungen des Mitarbeitergesetzes für die Abschaffung der Bankabstimmung plädiert hatten. Hintergrund für dieses Votum ist die derzeit nicht gegebene Arbeits- und Verständigungsfähigkeit auf der Arbeitnehmerseite in der ADK.

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Die Mitgliederversammlung des VKM - Braunschweig findet am 13.03.2012 um 9.00 Uhr im Tagungshaus des Kirchenkampus in Wolfenbüttel, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1, statt.

Hier finden Sie die Einladung.

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Arbeit in der ADK geht weiter/ Entgeltordnung in Vorbereitung

Unabhängig davon, dass der mvv sich eine Ruhepause von der ADK-Arbeit verordnet hat, wird zielgerichtet die Übernahme der Entgeltordnung des TV-L für den Bereich der Konföderation in Niedersachsen vorbereitet. Die Entgeltordnung ist zwar inhaltlich nicht der ganz große Wurf, da doch überwiegend die Systematik aus BAT und MTArb beibehalten wurden.

Speziell für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ergeben sich jedoch bei Übernahme zum Teil erhebliche Verbesserungen gegenüber den derzeitigen Regelungen. Zurzeit werden z.B. Erzieherinnen bei Neueinstellung grundsätzlich in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Nach der neuen Entgeltordnung würde in Zukunft die Entgeltgruppe 8 für Einsteigerinnen gelten. Bei Kinderpflegerinnen wäre das analog die Entgeltgruppe 6, statt zurzeit die EG 5.

Im Übrigen braucht niemand, der vor Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung eingestellt wurde Befürchtung um eine Schlechterstellung zu haben, denn die neuen Regelungen würden nur auf Antrag greifen, so dass jeder sich vorher ausrechnen lassen kann, was sich für ihn besser darstellt.

Bedauerlich ist, dass es durch die Auszeit des mvv zu Verzögerungen kommen kann.

 

VkM für Ende der Bankabstimmung

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2005 wurde das Mitarbeitergesetz im Zuge der Neubesetzung der ADK geändert. Hier ging es um die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der ADK, das Schlichtungsverfahren und den Modus der Beschlussfassung mit Einführung der Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite. Diese Änderungen wurden unter den Bedingungen des Erprobungsgesetzes eingeführt. Im Frühsommer 2011 wandte sich die Konföderation an die Kirchenleitungen und Mitarbeiterorganisationen mit der Bitte um Stellungnahme dazu, ob die 2005 eingeführten Änderungen fortgeführt werden sollten. Die VkM’s hatten sich, bis auf redaktionelle Nachbesserungen, für eine Fortführung ausgesprochen, dann allerdings im Nachgang (Dezember 2011) für eine Abschaffung der „Bankabstimmung“ plädiert.

Hintergrund dafür war die Situation auf Arbeitnehmerseite, der es nicht möglich war, sich sinnvolle Arbeitsstrukturen zu schaffen. Die Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite gestaltete sich bisher äußerst schwierig, da gemeinsame Linien zwischen mvv und VkM nur schwer gefunden werden konnten, was unter anderem daran lag, dass getroffene Vereinbarungen und Absprachen von Seiten des mvv nicht eingehalten wurden.
Aus diesem Grund überrascht die haltlose Kritik des mvv, was der VkM sich einbilde, ohne vorherige Abstimmung eine Position zu äußern. Erschreckend ist dabei die Unverfrorenheit, mit der der mvv dem VkM eine mögliche Paktiererei mit der Arbeitgeberseite unterstellt, ist es doch der mvv, der massiv eine Abkehr von den Regelungen des TV-L, mit eigenen Entgeltregelungen und fehlender Bezugnahme auf die Bestimmungen des Öffentlichen Dienstes in Niedersachsen, anstrebt. Bei der Umstellung von BAT und MTArb auf den TV-L war es von wesentlicher Bedeutung, den Anschluss an den öffentlichen Dienst nicht zu verlieren. Die Landeskirchen in der Konföderation hatten eine eigene, unabhängige Arbeitsrechtsregelung mit deutlich unter dem TV-L-Niveau liegenden Vergütungen vorgesehen.
Der mvv behauptet, 2005 sei es zur Einführung der Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite gekommen, damit nicht einzelne Arbeitnehmervertreter mit den Arbeitgebern stimmen können. Das ist nicht richtig. Der damals beteiligten Gewerkschaft ver.di ging es darum, eine Sperrminorität einzusetzen, damit es nicht zu Beschlüssen kommen konnte, die ver.di nicht mitzutragen bereit war.

Der VkM hat sich immer für eine einheitlich und damit stark aufgestellte Arbeitnehmerseite in der ADK eingesetzt und dafür gekämpft. Dies hat sich nicht geändert. Unter den derzeitigen Umständen scheint es aber aussichtslos, eine Verständigung mit einem unzuverlässigen und unberechenbaren Partner herzustellen.
 Der VkM plädiert für eine Abschaffung der Bankabstimmung in der ADK, weil gemeinsame Linien unter den ADK-Parteien auf Arbeitnehmerseite schwerlich herzustellen scheinen. Die beteiligten Arbeitnehmerorganisationen müssen die Möglichkeit haben, sich unabhängig voneinander zu positionieren. Zugleich müssen sie durch die Aufhebung der Bankabstimmung zu einer verantwortlichen Zusammenarbeit gezwungen werden.
 Für eine politische Tragfähigkeit und Akzeptanz von ADK-Beschlüssen erscheint es allerdings sinnvoll, die Bankabstimmung nicht ersatzlos zu streichen, sondern die ehemalige Zweidrittel-Mehrheit für ADK-Beschlüsse wieder herzustellen. Hierüber sollten zeitnah Gespräche der Arbeitnehmerorganisationen mit Vertretern der Konföderation geführt werden.

Telefonsprechstunde der ADK - Mitglieder

jeweils freitags von 9-12 Uhr: 05 11 / 12 41 - 6 43

   

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