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VkM für Ende der Bankabstimmung
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2005 wurde das
Mitarbeitergesetz im Zuge der Neubesetzung der ADK
geändert. Hier ging es um die Voraussetzungen für die
Mitgliedschaft in der ADK, das Schlichtungsverfahren und
den Modus der Beschlussfassung mit Einführung der
Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite. Diese Änderungen
wurden unter den Bedingungen des Erprobungsgesetzes
eingeführt. Im Frühsommer 2011 wandte sich die
Konföderation an die Kirchenleitungen und
Mitarbeiterorganisationen mit der Bitte um Stellungnahme
dazu, ob die 2005 eingeführten Änderungen fortgeführt
werden sollten. Die VkM’s hatten sich, bis auf
redaktionelle Nachbesserungen, für eine Fortführung
ausgesprochen, dann allerdings im Nachgang (Dezember
2011) für eine Abschaffung der „Bankabstimmung“
plädiert.
Hintergrund dafür war die Situation auf
Arbeitnehmerseite, der es nicht möglich war, sich
sinnvolle Arbeitsstrukturen zu schaffen. Die
Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite gestaltete sich
bisher äußerst schwierig, da gemeinsame Linien zwischen
mvv und VkM nur schwer gefunden werden konnten, was
unter anderem daran lag, dass getroffene Vereinbarungen
und Absprachen von Seiten des mvv nicht eingehalten
wurden.
Aus diesem Grund überrascht die haltlose Kritik des mvv,
was der VkM sich einbilde, ohne vorherige Abstimmung
eine Position zu äußern. Erschreckend ist dabei die
Unverfrorenheit, mit der der mvv dem VkM eine mögliche
Paktiererei mit der Arbeitgeberseite unterstellt, ist es
doch der mvv, der massiv eine Abkehr von den Regelungen
des TV-L, mit eigenen Entgeltregelungen und fehlender
Bezugnahme auf die Bestimmungen des Öffentlichen
Dienstes in Niedersachsen, anstrebt. Bei der Umstellung
von BAT und MTArb auf den TV-L war es von wesentlicher
Bedeutung, den Anschluss an den öffentlichen Dienst
nicht zu verlieren. Die Landeskirchen in der
Konföderation hatten eine eigene, unabhängige
Arbeitsrechtsregelung mit deutlich unter dem TV-L-Niveau
liegenden Vergütungen vorgesehen.
Der mvv behauptet, 2005 sei es zur Einführung der
Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite gekommen, damit
nicht einzelne Arbeitnehmervertreter mit den
Arbeitgebern stimmen können. Das ist nicht richtig. Der
damals beteiligten Gewerkschaft ver.di ging es darum,
eine Sperrminorität einzusetzen, damit es nicht zu
Beschlüssen kommen konnte, die ver.di nicht mitzutragen
bereit war.
Der VkM hat sich immer für eine einheitlich und damit
stark aufgestellte Arbeitnehmerseite in der ADK
eingesetzt und dafür gekämpft. Dies hat sich nicht
geändert. Unter den derzeitigen Umständen scheint es
aber aussichtslos, eine Verständigung mit einem
unzuverlässigen und unberechenbaren Partner
herzustellen.
Der VkM plädiert für eine Abschaffung der
Bankabstimmung in der ADK, weil gemeinsame Linien unter
den ADK-Parteien auf Arbeitnehmerseite schwerlich
herzustellen scheinen. Die beteiligten
Arbeitnehmerorganisationen müssen die Möglichkeit haben,
sich unabhängig voneinander zu positionieren. Zugleich
müssen sie durch die Aufhebung der Bankabstimmung zu
einer verantwortlichen Zusammenarbeit gezwungen werden.
Für eine politische Tragfähigkeit und Akzeptanz von
ADK-Beschlüssen erscheint es allerdings sinnvoll, die
Bankabstimmung nicht ersatzlos zu streichen, sondern die
ehemalige Zweidrittel-Mehrheit für ADK-Beschlüsse wieder
herzustellen. Hierüber sollten zeitnah Gespräche der
Arbeitnehmerorganisationen mit Vertretern der
Konföderation geführt werden.
Brückentage 2012
Kurz vor Weihnachten ist die beste Zeit den Urlaub
für das nächste Jahr zu planen. 2012 hält dabei wieder
echte Schmankerl bereit. Neben den Wochenfeiertagen wie
1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Tag der
deutschen Einheit, bei denen man durch Einsatz von 4
Urlaubstagen 9 freie Tage erreichen kann, bietet die
Osterzeit über den Karfreitag mit nur 8 Urlaubstagen
(31.03. – 15.04.) 16 freie Tage. Über Weihnachten und
Neujahr (22.12.2012 – 06.01.2013) lassen sich mit 7
Urlaubstagen ebenfalls 16 freie Tage erreichen.
Telefonsprechstunde der ADK - Mitglieder
jeweils freitags von 9-12 Uhr: 05 11 / 12 41
- 6 43 |
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