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Aktuelle ADK-Info
01/2012 sowie InfoBrief 01/2012 finden Sie
hier. -------
Präsentation zur
Arbeitsrechtsregelung im Dritten Weg finden Sie
hier.
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Entscheidung der Konföderationssynode zur Bankabstimmung
Die
Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in
Niedersachsen hat auf ihrer Tagung am 10.03.2012
beschlossen, in Bezug auf die Arbeitsweise der Arbeits-
und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) das
zeitbefristete Modell der sogenannten „Bankabstimmung“
zu verlängern.
Das
System der Bankabstimmung sieht vor, sich auf
Arbeitnehmerseite durch einen demokratisch gefassten
Beschluss auf eine gemeinsame Linie zu verständigen und
durch die Funktion eines Sprechers „mit einer Stimme zu
sprechen“ bzw. abzustimmen. Diese bisher befristete
Regelung wurde nun bis zum 30. April 2013 verlängert.
Der
VkM begrüßt die Fortführung dieser für den Dritten Weg
bedeutenden Errungenschaft ausdrücklich. Gleichwohl
bleiben Zweifel, ob in der derzeitigen Besetzung mit
dieser Entscheidung eine solide Arbeit in der ADK
gewährleistet werden kann. Durch die Erfahrungen in der
Vergangenheit sah sich der VkM im Zuge der Diskussionen
um eine Verlängerung der Regelungen zur Bankabstimmung
gezwungen, dieses grundsätzlich sinnvolle Verfahren
ernsthaft in Frage zu stellen, da es bisher nicht
möglich war, verlässliche Strukturen einer
Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite herzustellen.
Aufgabe der Arbeitnehmerseite in der ADK ist es, die
Interessen der kirchlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter effektiv und ergebnisorientiert zu
vertreten. Dabei bilden sich bei der Diskussion um
anstehende Sachthemen in der Regel Gemeinsamkeiten auf
der Seite der Arbeitnehmerverbände, aber auch gemeinsame
Interessenlagen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen – Leitgedanke
ist hier die Interessenlage der Beschäftigten. Dieser
Leitgedanke ist für den VkM in den zunehmend vom mvv
geführten öffentlichen Auseinandersetzungen nicht mehr
sichtbar.
Der
VkM strebt eine sachorientierte und zuverlässige Arbeit
in der ADK im Sinne der kirchlich Beschäftigten an.
Gleichzeitig wird jedoch auch gesehen, dass der Dritte
Weg unzulänglich und nicht sicher der beste Weg für eine
kirchliche Arbeitsrechtssetzung ist. Die gegenwärtige
Situation des ständigen Gegeneinanders auf
Arbeitnehmerseite macht den Dritten Weg nicht
zukunftsträchtiger. Es ist allerdings unsere Aufgabe,
die derzeit gegebenen Strukturen so effektiv wie möglich
zu nutzen anstatt sie für eigene Interessen zu
missbrauchen. Berechtigte Zweifel an der
Arbeitsrechtssetzung auf dem Dritten Weg und
Diskussionen über Alternativen dürfen nicht dazu führen,
dass einzelne Verbände die Arbeit in der ADK im Wege
einer „Basta-Politik“ vollständig blockieren und sich
von anderen Maßstäben, die nicht genannt werden, leiten
lassen.
Die
Mitglieder der ADK sind legitimierte Vertreter der
Beschäftigten und haben deren Interessen zu vertreten
sowie die Pflicht, konstruktiv das Mitarbeiterrecht zu
gestalten. Eine Blockade sowie das Ablehnen von
sachorientierten Verhandlungen stellt für den VkM ein
Verhalten dar, das keine Grundlage für eine
Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite begründen kann.
Das
bedeutet nicht, dass Verhandlungen in der ADK ohne
Widerstand und kontroverse Diskussion erfolgen sollen
und Entscheidungen nicht das Ergebnis eines bisweilen
schwierigen Verhandlungsprozesses darstellen. Jedoch
kann eine Mitarbeit in der ADK, die auf Polarisierung
ausgerichtet ist und ständig mit Polemik arbeitet, nicht
im Interesse der kirchlich Beschäftigten sein.
Der
VkM sieht die Zusammenarbeit mit dem mvv im Rahmen einer
Arbeitnehmerbank, die mit einer Stimme spricht,
weiterhin als problematisch an.
Gleichwohl ist es nach der Entscheidung der
Konföderationssynode an der Zeit, endlich verlässliche
Strukturen zu schaffen, die eine erfolgreiche
Interessenvertretung in der ADK gewährleisten.
Hierfür ist der VkM zu Gesprächen bereit und lädt den
mvv ein, im Wege jetzt anstehender gemeinsamer
Beratungen die Arbeitsgrundlagen und inhaltlichen
Leitlinien für die kommende Zeit zu bestimmen.
VkM
Braunschweig
-------ADK-Sitzung abgesagt
Die Arbeitgeberseite und die in der ADK vertretenen
Arbeitnehmerorganisationen VkM und mvv hatten sich in
der Novembersitzung darauf verständigt am 29.02.2012
ihre nächste Sitzung abzuhalten. Diese ist nun abgesagt
worden, nachdem der mvv eine Teilnahme seiner Mitglieder
für diesen Termin offiziell abgesagt hat. Für eine
Beschlussfassung in der ADK wäre die Anwesenheit von je
6 Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
erforderlich, was so nicht gegeben ist. Äußerst
bedauerlich ist das, weil auf der Tagesordnung unter
anderem die Übernahme der Entgeltordnung zum TV-L und
eine Anpassung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale der
DVO vorgesehen war.
Die Entgeltordnung zum TV-L sieht wesentliche
Verbesserungen insbesondere für den Bereich der
Kindertagesstätten vor. Danach würde eine Erzieherin zum
Einstieg nach der EG 8 (2437,33 € in Stufe 2) statt der
EG 6 (2237,88 € in Stufe 2) vergütet werden und
Kinderpflegerinnen würden 2237,88 € statt 2140,85 € in
der Stufe 2 bei einer Ganztagsbeschäftigung erhalten.
Zwar gibt es noch Verbesserungspotential, z.B. im
Bereich der Leitungen von Kindertageseinrichtungen, wo
unter anderem zwingend die Bemessungsgrundlagen für die
Belegungszahlen der Kindertagesstätten als
Eingruppierungsgrundlage angeschaut werden müssen, doch
generell geht es hier um Entgeltverbesserungen für einen
ganzen Berufsbereich.
In den kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen wird es im
weiteren Verlauf der Verhandlungen unter anderem darum
gehen, den veränderten Berufsbildern von
Pfarramtssekretärinnen sowie Diakoninnen und Diakonen
mit den gestiegenen beruflichen Anforderungen auch
finanziell Rechnung zu tragen.
Der mvv lässt seine Arbeit in der ADK mit der
Begründung ruhen, dass die VkM’s Braunschweig, Hannover
und Oldenburg im Rahmen einer Stellungnahme (und nicht
eines Antrages, was verschiedentlich veröffentlicht
wurde) zur Verlängerung der 2007 eingeführten Änderungen
des Mitarbeitergesetzes für die Abschaffung der
Bankabstimmung plädiert hatten. Hintergrund für dieses
Votum ist die derzeit nicht gegebene Arbeits- und
Verständigungsfähigkeit auf der Arbeitnehmerseite in der
ADK.
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Die
Mitgliederversammlung des VKM - Braunschweig findet am
13.03.2012 um 9.00 Uhr im Tagungshaus des
Kirchenkampus in Wolfenbüttel, Dietrich-Bonhoeffer-Str.
1, statt.
Hier finden Sie die
Einladung.
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Arbeit in der ADK geht weiter/ Entgeltordnung in
Vorbereitung
Unabhängig davon, dass der mvv sich eine Ruhepause von
der ADK-Arbeit verordnet hat, wird zielgerichtet die
Übernahme der Entgeltordnung des TV-L für den Bereich
der Konföderation in Niedersachsen vorbereitet. Die
Entgeltordnung ist zwar inhaltlich nicht der ganz große
Wurf, da doch überwiegend die Systematik aus BAT und
MTArb beibehalten wurden.
Speziell für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst
ergeben sich jedoch bei Übernahme zum Teil erhebliche
Verbesserungen gegenüber den derzeitigen Regelungen.
Zurzeit werden z.B. Erzieherinnen bei Neueinstellung
grundsätzlich in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Nach
der neuen Entgeltordnung würde in Zukunft die
Entgeltgruppe 8 für Einsteigerinnen gelten. Bei
Kinderpflegerinnen wäre das analog die Entgeltgruppe 6,
statt zurzeit die EG 5.
Im Übrigen braucht niemand, der vor Inkrafttreten einer
neuen Entgeltordnung eingestellt wurde Befürchtung um
eine Schlechterstellung zu haben, denn die neuen
Regelungen würden nur auf Antrag greifen, so dass jeder
sich vorher ausrechnen lassen kann, was sich für ihn
besser darstellt.
Bedauerlich ist, dass es durch die Auszeit des mvv zu
Verzögerungen kommen kann.
VkM für Ende der Bankabstimmung
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2005 wurde das
Mitarbeitergesetz im Zuge der Neubesetzung der ADK
geändert. Hier ging es um die Voraussetzungen für die
Mitgliedschaft in der ADK, das Schlichtungsverfahren und
den Modus der Beschlussfassung mit Einführung der
Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite. Diese Änderungen
wurden unter den Bedingungen des Erprobungsgesetzes
eingeführt. Im Frühsommer 2011 wandte sich die
Konföderation an die Kirchenleitungen und
Mitarbeiterorganisationen mit der Bitte um Stellungnahme
dazu, ob die 2005 eingeführten Änderungen fortgeführt
werden sollten. Die VkM’s hatten sich, bis auf
redaktionelle Nachbesserungen, für eine Fortführung
ausgesprochen, dann allerdings im Nachgang (Dezember
2011) für eine Abschaffung der „Bankabstimmung“
plädiert.
Hintergrund dafür war die Situation auf
Arbeitnehmerseite, der es nicht möglich war, sich
sinnvolle Arbeitsstrukturen zu schaffen. Die
Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite gestaltete sich
bisher äußerst schwierig, da gemeinsame Linien zwischen
mvv und VkM nur schwer gefunden werden konnten, was
unter anderem daran lag, dass getroffene Vereinbarungen
und Absprachen von Seiten des mvv nicht eingehalten
wurden.
Aus diesem Grund überrascht die haltlose Kritik des mvv,
was der VkM sich einbilde, ohne vorherige Abstimmung
eine Position zu äußern. Erschreckend ist dabei die
Unverfrorenheit, mit der der mvv dem VkM eine mögliche
Paktiererei mit der Arbeitgeberseite unterstellt, ist es
doch der mvv, der massiv eine Abkehr von den Regelungen
des TV-L, mit eigenen Entgeltregelungen und fehlender
Bezugnahme auf die Bestimmungen des Öffentlichen
Dienstes in Niedersachsen, anstrebt. Bei der Umstellung
von BAT und MTArb auf den TV-L war es von wesentlicher
Bedeutung, den Anschluss an den öffentlichen Dienst
nicht zu verlieren. Die Landeskirchen in der
Konföderation hatten eine eigene, unabhängige
Arbeitsrechtsregelung mit deutlich unter dem TV-L-Niveau
liegenden Vergütungen vorgesehen.
Der mvv behauptet, 2005 sei es zur Einführung der
Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite gekommen, damit
nicht einzelne Arbeitnehmervertreter mit den
Arbeitgebern stimmen können. Das ist nicht richtig. Der
damals beteiligten Gewerkschaft ver.di ging es darum,
eine Sperrminorität einzusetzen, damit es nicht zu
Beschlüssen kommen konnte, die ver.di nicht mitzutragen
bereit war.
Der VkM hat sich immer für eine einheitlich und damit
stark aufgestellte Arbeitnehmerseite in der ADK
eingesetzt und dafür gekämpft. Dies hat sich nicht
geändert. Unter den derzeitigen Umständen scheint es
aber aussichtslos, eine Verständigung mit einem
unzuverlässigen und unberechenbaren Partner
herzustellen.
Der VkM plädiert für eine Abschaffung der
Bankabstimmung in der ADK, weil gemeinsame Linien unter
den ADK-Parteien auf Arbeitnehmerseite schwerlich
herzustellen scheinen. Die beteiligten
Arbeitnehmerorganisationen müssen die Möglichkeit haben,
sich unabhängig voneinander zu positionieren. Zugleich
müssen sie durch die Aufhebung der Bankabstimmung zu
einer verantwortlichen Zusammenarbeit gezwungen werden.
Für eine politische Tragfähigkeit und Akzeptanz von
ADK-Beschlüssen erscheint es allerdings sinnvoll, die
Bankabstimmung nicht ersatzlos zu streichen, sondern die
ehemalige Zweidrittel-Mehrheit für ADK-Beschlüsse wieder
herzustellen. Hierüber sollten zeitnah Gespräche der
Arbeitnehmerorganisationen mit Vertretern der
Konföderation geführt werden.
Telefonsprechstunde der ADK - Mitglieder
jeweils freitags von 9-12 Uhr: 05 11 / 12 41
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