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Update: 09.02.2012
© 2011 Daniel Busse

VKM - Braunschweig

H E R Z L I C H   W I L L K O M M E N ! 

Der VKM - Braunschweig ist eine berufliche Vereinigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie innerhalb der Braunschweiger Landeskirche und vertritt die Beschäftigten bei der Wahrung ihrer arbeitsrechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage!



T E R M I N E  &  A K T U E L L E   I N F O R M A T I O N E N

   
 

Die Mitgliederversammlung des VKM - Braunschweig findet am 13.03.2012 um 9.00 Uhr im Tagungshaus des Kirchenkampus in Wolfenbüttel, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1, statt.

Hier finden Sie die Einladung.

 

Arbeit in der ADK geht weiter/ Entgeltordnung in Vorbereitung

Unabhängig davon, dass der mvv sich eine Ruhepause von der ADK-Arbeit verordnet hat, wird zielgerichtet die Übernahme der Entgeltordnung des TV-L für den Bereich der Konföderation in Niedersachsen vorbereitet. Die Entgeltordnung ist zwar inhaltlich nicht der ganz große Wurf, da doch überwiegend die Systematik aus BAT und MTArb beibehalten wurden.

Speziell für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ergeben sich jedoch bei Übernahme zum Teil erhebliche Verbesserungen gegenüber den derzeitigen Regelungen. Zurzeit werden z.B. Erzieherinnen bei Neueinstellung grundsätzlich in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Nach der neuen Entgeltordnung würde in Zukunft die Entgeltgruppe 8 für Einsteigerinnen gelten. Bei Kinderpflegerinnen wäre das analog die Entgeltgruppe 6, statt zurzeit die EG 5.

Im Übrigen braucht niemand, der vor Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung eingestellt wurde Befürchtung um eine Schlechterstellung zu haben, denn die neuen Regelungen würden nur auf Antrag greifen, so dass jeder sich vorher ausrechnen lassen kann, was sich für ihn besser darstellt.

Bedauerlich ist, dass es durch die Auszeit des mvv zu Verzögerungen kommen kann.

 

VkM für Ende der Bankabstimmung

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2005 wurde das Mitarbeitergesetz im Zuge der Neubesetzung der ADK geändert. Hier ging es um die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der ADK, das Schlichtungsverfahren und den Modus der Beschlussfassung mit Einführung der Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite. Diese Änderungen wurden unter den Bedingungen des Erprobungsgesetzes eingeführt. Im Frühsommer 2011 wandte sich die Konföderation an die Kirchenleitungen und Mitarbeiterorganisationen mit der Bitte um Stellungnahme dazu, ob die 2005 eingeführten Änderungen fortgeführt werden sollten. Die VkM’s hatten sich, bis auf redaktionelle Nachbesserungen, für eine Fortführung ausgesprochen, dann allerdings im Nachgang (Dezember 2011) für eine Abschaffung der „Bankabstimmung“ plädiert.

Hintergrund dafür war die Situation auf Arbeitnehmerseite, der es nicht möglich war, sich sinnvolle Arbeitsstrukturen zu schaffen. Die Zusammenarbeit auf Arbeitnehmerseite gestaltete sich bisher äußerst schwierig, da gemeinsame Linien zwischen mvv und VkM nur schwer gefunden werden konnten, was unter anderem daran lag, dass getroffene Vereinbarungen und Absprachen von Seiten des mvv nicht eingehalten wurden.
Aus diesem Grund überrascht die haltlose Kritik des mvv, was der VkM sich einbilde, ohne vorherige Abstimmung eine Position zu äußern. Erschreckend ist dabei die Unverfrorenheit, mit der der mvv dem VkM eine mögliche Paktiererei mit der Arbeitgeberseite unterstellt, ist es doch der mvv, der massiv eine Abkehr von den Regelungen des TV-L, mit eigenen Entgeltregelungen und fehlender Bezugnahme auf die Bestimmungen des Öffentlichen Dienstes in Niedersachsen, anstrebt. Bei der Umstellung von BAT und MTArb auf den TV-L war es von wesentlicher Bedeutung, den Anschluss an den öffentlichen Dienst nicht zu verlieren. Die Landeskirchen in der Konföderation hatten eine eigene, unabhängige Arbeitsrechtsregelung mit deutlich unter dem TV-L-Niveau liegenden Vergütungen vorgesehen.
Der mvv behauptet, 2005 sei es zur Einführung der Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite gekommen, damit nicht einzelne Arbeitnehmervertreter mit den Arbeitgebern stimmen können. Das ist nicht richtig. Der damals beteiligten Gewerkschaft ver.di ging es darum, eine Sperrminorität einzusetzen, damit es nicht zu Beschlüssen kommen konnte, die ver.di nicht mitzutragen bereit war.

Der VkM hat sich immer für eine einheitlich und damit stark aufgestellte Arbeitnehmerseite in der ADK eingesetzt und dafür gekämpft. Dies hat sich nicht geändert. Unter den derzeitigen Umständen scheint es aber aussichtslos, eine Verständigung mit einem unzuverlässigen und unberechenbaren Partner herzustellen.
 Der VkM plädiert für eine Abschaffung der Bankabstimmung in der ADK, weil gemeinsame Linien unter den ADK-Parteien auf Arbeitnehmerseite schwerlich herzustellen scheinen. Die beteiligten Arbeitnehmerorganisationen müssen die Möglichkeit haben, sich unabhängig voneinander zu positionieren. Zugleich müssen sie durch die Aufhebung der Bankabstimmung zu einer verantwortlichen Zusammenarbeit gezwungen werden.
 Für eine politische Tragfähigkeit und Akzeptanz von ADK-Beschlüssen erscheint es allerdings sinnvoll, die Bankabstimmung nicht ersatzlos zu streichen, sondern die ehemalige Zweidrittel-Mehrheit für ADK-Beschlüsse wieder herzustellen. Hierüber sollten zeitnah Gespräche der Arbeitnehmerorganisationen mit Vertretern der Konföderation geführt werden.

 

Brückentage 2012

Kurz vor Weihnachten ist die beste Zeit den Urlaub für das nächste Jahr zu planen. 2012 hält dabei wieder echte Schmankerl bereit. Neben den Wochenfeiertagen wie 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Tag der deutschen Einheit, bei denen man durch Einsatz von 4 Urlaubstagen 9 freie Tage erreichen kann, bietet die Osterzeit über den Karfreitag mit nur 8 Urlaubstagen (31.03. – 15.04.) 16 freie Tage. Über Weihnachten und Neujahr (22.12.2012 – 06.01.2013) lassen sich mit 7 Urlaubstagen ebenfalls 16 freie Tage erreichen.

 

Telefonsprechstunde der ADK - Mitglieder

jeweils freitags von 9-12 Uhr: 05 11 / 12 41 - 6 43

   

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