In einer Sondersitzung am 24.11.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) die Regelungen aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes (TVöD BT-V) für den kirchlichen Bereich übernommen.
Eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen stehen im ADK-Info 4/2022 sowie im Beschlusstext zur Änderung der Dienstvertragsordnung :