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21.06.2021 Kategorie: vkm

Übernahme von Tarifbestimmungen

des Tarifabschlusses 2020 TVöD für die Mitarbeiter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Verhandlungspartner der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) haben bereits auf ihrer Sitzung am 17.06.2021 die Übernahme der am 07.06.2021 von der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände veröffentlichten Tarifeinigung TVöD-VKA vom 25.10.2020 für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes beschließen können.

Die Tarifeinigung beinhaltet zwei Entgelterhöhungen. Zum 1. April 2021 werden die
Tabellenentgelte um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro, und zum 1. April 2022 um weitere
1,8 % erhöht.


Die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 werden von 79,51 v. H. im Jahr 2021
auf 84,51 v. H. im Jahr 2022 erhöht.


Die ebenfalls in der Tarifrunde 2020 vereinbarte Corona-Sonderzahlung wurde bereits mit dem
Tarifvertrag TV Corona-Sonderzahlung 2020 vom 25.10.2020 umgesetzt und durch die ADK
am 10.12.2020 übernommen.


Des Weiteren wurde die Übernahme von einigen Tarifbestimmungen aus den
Tarifabschlüssen 2019 beschlossen. Diese beinhalten für die Mitarbeiter*innen bessere
Regelungen für Fälle der Herab- und Höhergruppierung.


Der Sprecher der Arbeitnehmerseite, Thomas Müller, sowie die Sprecherin der
Arbeitgeberseite, Annekatrin Herzog, zeigten sich sehr zufrieden, dass die Übernahme der
Tarifbestimmungen in sehr kurzer Zeit einvernehmlich beschlossen werden konnte. Zudem
verzichteten beide Seiten auf ihr einmonatiges Einwendungsrecht. „Uns kommt es darauf an,
dass die Vorteile des Abschlusses sehr rasch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam
werden. Dafür haben wir heute die Voraussetzungen geschaffen“, erklärten beide
übereinstimmend.


In der ADK werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelischlutherischen
Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche
Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission
besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter*innen und zur Hälfte aus Vertretern der
kirchlichen Arbeitgeber.