Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat die Übernahme des Tarifergebnisses des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschlossen. Es gilt für alle privatrechtlich Beschäftigten der Kirchen in Niedersachsen mit Ausnahme des Erziehungsdienstes, der zum 1. Januar 2017 in den TVöD-SuE übergeleitet wurde. Die Lohnerhöhung von 2 % gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017 und wurde bereits an die Beschäftigten ausbezahlt. Eine Lohnerhöhung von weiteren 2,35 % greift ab 1. Januar 2018.
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