Wir laden ein - Bitte reserviert diesen Termin.
Die Einladung wird rechtzeitig vorab erfolgen, so dass ihr mindestens 14 Werktage vorher euren Antrag auf Arbeitsbefreiung nach DienstVO § 23 Abs. 4 stellen könnt. Dieses besondere Recht gibt es nur in der kirchlichen Arbeits- und Dienstgemeinschaft! Nutzen wir es!