Die in Kirchen und Diakonie beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten, dass ihr Arbeitsplatz in einer Dienstgemeinschaft gestaltet wird. Dazu bedarf es einer starken Interessenvertretung der Arbeitnehmerseite als Gegenüber zu den kirchlichen und diakonischen Dienstgebern.
Im Vertrauen auf den gemeinsamen biblischen Auftrag bedarf es einer streitbaren und lösungsorientierten Verhandlungsstruktur. Über die Themen des Dienst- und Arbeitsrechtes möchte der VKM-D mit den Besuchern ins Gespräch kommen.
Der VKM-D ist mit seinen 6 Verbänden kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Markt der Möglichkeiten in der Halle 4 unter der Stand-Nummer 4-AO8 zu finden.
Übrigens: Eine Teilnahme von kirchlichen Beschäftigten am Kirchentag erfolgt unter Fortzahlung des Entgelts. Dazu muss ein Antrag auf Arbeitsbefreiung nach §23 Absatz 4 der Dienstvertragsordnung gestellt werden.